Transparenzregister

Transparenzregister: wirtschaftlich Berechtigte

Verstehen Sie, wer wirtschaftlich Berechtigter ist und wer Einsicht nehmen darf, und verfolgen Sie die Eigentümerstruktur einer Firma vorab.

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Was das Transparenzregister ist

Das Transparenzregister ist das deutsche Register der wirtschaftlich Berechtigten. Es wurde 2017 mit dem Geldwäschegesetz (GwG) eingeführt und wird vom Bundesanzeiger Verlag im Auftrag des Bundes geführt.

Seit August 2021 ist es ein Vollregister: Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst melden. Ein Verweis auf das Handelsregister genügt nicht mehr.

In Österreich heißt das Gegenstück Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) und wird vom Bundesministerium für Finanzen geführt.

Wer wirtschaftlich Berechtigter ist

Wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 GwG).

Mittelbare Kontrolle zählt über beherrschenden Einfluss, nicht über multiplizierte Prozente. Beispiel: Person A hält 60 Prozent an einer Holding, die Holding hält 30 Prozent an der Zielgesellschaft. Rechnerisch sind das nur 18 Prozent, aber A beherrscht die Holding, und diese hält mehr als 25 Prozent. A ist damit wirtschaftlich Berechtigter der Zielgesellschaft.

Lässt sich niemand ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter, etwa der Geschäftsführer, als wirtschaftlich Berechtigter (fiktiver wirtschaftlich Berechtigter).

Wer Einsicht nehmen darf

Behörden und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, etwa Banken, Notare oder Steuerberater, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2022 brauchen alle anderen ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Journalisten oder Organisationen, die Geldwäsche bekämpfen. Die Einsicht erfolgt online nach Registrierung und ist gebührenpflichtig.

Transparenzregister und Firmium

Firmium ist nicht das Transparenzregister und zeigt keine Auszüge daraus. Firmium zeigt Gesellschafter, Beteiligungen und Organe aus den öffentlichen Handelsregistern.

Damit lässt sich die Eigentümerstruktur einer Firma vorab nachvollziehen. Für eine geldwäscherechtliche Prüfung ersetzt das den Auszug aus dem Transparenzregister nicht.

Häufige Fragen zum Transparenzregister

Muss sich jede GmbH eintragen?

Ja. Seit August 2021 muss jede GmbH ihre wirtschaftlich Berechtigten melden, auch wenn sie sich bereits aus dem Handelsregister ergeben.

Ist das Transparenzregister öffentlich?

Nicht für jeden. Zugang haben Behörden und Verpflichtete; alle anderen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen.

Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung?

Verpflichtete müssen Abweichungen zwischen ihren eigenen Erkenntnissen und den Angaben im Transparenzregister an die registerführende Stelle melden (§ 23a GwG).

Was ist der Unterschied zur Gesellschafterliste?

Die Gesellschafterliste im Handelsregister nennt die direkten Gesellschafter einer GmbH, das können auch Firmen sein. Das Transparenzregister nennt die natürlichen Personen, die letztlich dahinterstehen.

Eigentümerstruktur nachvollziehen

Gesellschafter, Beteiligungen und Organe aus dem Handelsregister in einem Firmenprofil.

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