Insolvenzauskunft
Prüfen Sie Insolvenzbekanntmachungen und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfällen
Hinweis: Dieses Tool dient nur zu Informationszwecken. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
Kontinuierliche Überwachung empfohlen
Eine einmalige Prüfung reicht nicht, denn Insolvenzverfahren können jederzeit eröffnet werden. Mit einem Firmium-Konto richten Sie einen Watchdog ein, der Ihre Geschäftspartner auf Insolvenzen und Wechsel in der Geschäftsführung überwacht.
So funktioniert die Überwachung →Arten von Insolvenzverfahren
| Verfahrensart | Beschreibung | Bedeutung für Gläubiger |
|---|---|---|
| Insolvenzantrag | Antrag auf Eröffnung des Verfahrens | Vorsicht geboten |
| Verfahren eröffnet | Gericht eröffnet Verfahren, Insolvenzverwalter bestellt | Forderung anmelden |
| Mangels Masse abgewiesen | Kein Vermögen für Verfahrenskosten | Totalausfall wahrscheinlich |
| Eigenverwaltung | Schuldner verwaltet unter Sachwalteraufsicht | Sanierung möglich |
| Schutzschirmverfahren | Vorbereitende Eigenverwaltung zur Sanierung | Gute Sanierungschancen |
| Restschuldbefreiung | Befreiung von Restschulden (natürliche Personen) | Verfahren abgeschlossen |
Branchenvergleich
Geschäftsführung
Überwachen Sie Kunden und Lieferanten kontinuierlich und reagieren Sie frühzeitig auf Warnsignale.
Forderungsmanagement
Identifizieren Sie gefährdete Forderungen frühzeitig und melden Sie diese rechtzeitig zur Insolvenztabelle an.
Due Diligence
Prüfen Sie potenzielle Geschäftspartner, Übernahmeziele oder Vertragspartner auf vergangene Insolvenzverfahren.
Immobilien & Zwangsvollstreckung
Identifizieren Sie Immobilien aus Insolvenzmassen für potenzielle Investitionen.
Jahresabschluss
1) Lieferungen stoppen und offene Aufträge prüfen. 2) Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle anmelden. 3) Eigentumsvorbehalte und Aussonderungsrechte prüfen.
Konkurs ist der alte Begriff (bis 1999). Seit der Insolvenzordnung (InsO) spricht man von Insolvenz. Beide Begriffe beschreiben dasselbe Verfahren.
Nach Verfahrenseröffnung nur über die Insolvenztabelle. Einzelvollstreckung ist unzulässig. Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen zurückfordern: 3 Monate vor Antragstellung bei inkongruenter Deckung, 10 Jahre bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung.
Überdurchschnittlich: Gastronomie, Bau, Einzelhandel und Transport/Logistik. Niedrige Quoten: Pharma, IT, Energie.
Warnsignale: Verzögerte Zahlungen, Bitte um Ratenzahlung, Kontowechsel, hohe Mitarbeiterfluktuation, Managementwechsel.
Der nächste Schritt
Insolvenzüberwachung mit Firmium
Richten Sie einen Watchdog für Ihre Geschäftspartner ein und lassen Sie sich über Insolvenzen und Wechsel in der Geschäftsführung benachrichtigen.