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Insolvenzauskunft

Prüfen Sie Insolvenzbekanntmachungen und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfällen

Sofortiges Ergebnis Kein Konto erforderlich

Hinweis: Dieses Tool dient nur zu Informationszwecken. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Suchen Sie die Firma nach Name oder Registernummer. Trefferliste und Firmenprofil zeigen den Registerstatus und die veröffentlichten Registerbekanntmachungen. Fehlt ein Eintrag, beweist das nicht, dass kein Verfahren läuft: Verbindlich ist in Deutschland das Portal insolvenzbekanntmachungen.de.

Kontinuierliche Überwachung empfohlen

Eine einmalige Prüfung reicht nicht, denn Insolvenzverfahren können jederzeit eröffnet werden. Mit einem Firmium-Konto richten Sie einen Watchdog ein, der Ihre Geschäftspartner auf Insolvenzen und Wechsel in der Geschäftsführung überwacht.

So funktioniert die Überwachung →

Arten von Insolvenzverfahren

Verfahrensart Beschreibung Bedeutung für Gläubiger
Insolvenzantrag Antrag auf Eröffnung des Verfahrens Vorsicht geboten
Verfahren eröffnet Gericht eröffnet Verfahren, Insolvenzverwalter bestellt Forderung anmelden
Mangels Masse abgewiesen Kein Vermögen für Verfahrenskosten Totalausfall wahrscheinlich
Eigenverwaltung Schuldner verwaltet unter Sachwalteraufsicht Sanierung möglich
Schutzschirmverfahren Vorbereitende Eigenverwaltung zur Sanierung Gute Sanierungschancen
Restschuldbefreiung Befreiung von Restschulden (natürliche Personen) Verfahren abgeschlossen

Branchenvergleich

Geschäftsführung

Überwachen Sie Kunden und Lieferanten kontinuierlich und reagieren Sie frühzeitig auf Warnsignale.

Forderungsmanagement

Identifizieren Sie gefährdete Forderungen frühzeitig und melden Sie diese rechtzeitig zur Insolvenztabelle an.

Due Diligence

Prüfen Sie potenzielle Geschäftspartner, Übernahmeziele oder Vertragspartner auf vergangene Insolvenzverfahren.

Immobilien & Zwangsvollstreckung

Identifizieren Sie Immobilien aus Insolvenzmassen für potenzielle Investitionen.

Jahresabschluss

1) Lieferungen stoppen und offene Aufträge prüfen. 2) Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle anmelden. 3) Eigentumsvorbehalte und Aussonderungsrechte prüfen.

Konkurs ist der alte Begriff (bis 1999). Seit der Insolvenzordnung (InsO) spricht man von Insolvenz. Beide Begriffe beschreiben dasselbe Verfahren.

Nach Verfahrenseröffnung nur über die Insolvenztabelle. Einzelvollstreckung ist unzulässig. Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen zurückfordern: 3 Monate vor Antragstellung bei inkongruenter Deckung, 10 Jahre bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung.

Überdurchschnittlich: Gastronomie, Bau, Einzelhandel und Transport/Logistik. Niedrige Quoten: Pharma, IT, Energie.

Warnsignale: Verzögerte Zahlungen, Bitte um Ratenzahlung, Kontowechsel, hohe Mitarbeiterfluktuation, Managementwechsel.

Der nächste Schritt

Insolvenzüberwachung mit Firmium

Richten Sie einen Watchdog für Ihre Geschäftspartner ein und lassen Sie sich über Insolvenzen und Wechsel in der Geschäftsführung benachrichtigen.

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